AGB

1. GELTUNGSBEREICH

1.1.  Diese AGB gelten für alle durchgeführten Aufträge, Angebote, Aktionen und Leistungen von André Schlechte mit Sitz in Hannover, nachfolgend „Auftragnehmer”, „Videograf" genannt.

2. VERTRAGSGEGENSTAND

2.1 Vereinbart wird die Produktion eines oder mehrerer Videofilme, im folgenden „Werk” bzw. „Video” und „Videos” genannt. Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Videomaterial in einem gängigen Format. Die Rohdaten werden für ein Jahr kostenfrei gesichert.

3. AUFTRAG

3.1. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass der Auftragnehmer alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen ausführlich rechtzeitig und wahrheitsgemäß vorliegen.

3.2. Bei Personenaufnahmen und bei Aufnahmen von Objekten, an denen fremde Urheberrechte, Eigentumsrechte oder sonstige Rechte Dritter bestehen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die für die Anfertigung und Nutzung der Videos erforderliche Zustimmung der abgebildeten Personen und der Rechteinhaber einzuholen. Nicht Gegenstand des Vertrages ist das Einholen und Verschaffen etwaiger erforderlicher Rechte Dritter (Aufstiegsgenehmigungen einer Drohne, urheberrechtliche Nutzungsrechte und sonstige Rechte, insbesondere weitere Immaterialgüterrechte) durch den Auftragnehmer. Soweit der Auftragnehmer entsprechende Rechte zur Ausführung ihrer Dienstleistung benötigt, beschafft der Auftraggeber diese und räumt sie dem Auftragnehmer ein.

3.3. Es kann nicht garantiert werden, dass alle Locations/ Räume, anwesenden Gäste, Musiker, sonstige Dienstleister sowie Reden und Bräuche gefilmt werden und im Video zu sehen sind. Der Auftragnehmer ist aber stets bemüht dies zu erreichen, falls dies vom Auftraggeber gewünscht ist. Der Auftragnehmer wird sein bestes geben, alle Grundelemente der Vorbereitung, Trauung, Empfang und Hochzeitsfeier zu filmen. Dies kann jedoch nicht als Garantie gelten, dass spezifische Einstellungen, Momente oder Szenen aufgenommen werden.

3.4. Die Arbeitszeit beginnt ab der Ankunft des Auftragnehmers und endet nach der vereinbarten Stundenzahl. Weitere Stunden können bereits vor dem Hochzeitstag, als auch während der Hochzeit hinzugebucht werden. Dem Videograf wird auf der Hochzeit eine Pause von ca. 30 Minuten eingeräumt, deren Zeitraum er mit Berücksichtigung des Zeitplans frei wählen kann. Ein gesondertes Areal für die Equipmentzwischenlagerung für den Videografen stehen während der Buchungszeit zur Verfügung.

4. NUTZUNGS- UND URHEBERRECHT

4.1. Dem Auftragnehmer steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Videos zu. Urheberrechte sind laut Urheberrechtsgesetz nicht übertragbar.

4.2. Der Auftraggeber erhält für die gelieferten Videos die privaten Nutzungsrechte (Veröffentlichung & Vervielfältigung). Werden diese Videos vom Auftraggeber im Internet (z.B. Facebook, etc.) ausgestellt, ist ein eindeutiger Hinweis auf den Urheber erbeten, z.B. “Video: André Schlechte”, Video ©https://andreschlechte.com/, oder eine Verlinkung auf die offizielle Facebookseite "facebook.com/andreschlechte" bzw. Instagramseite "@andreschlechtefilms". Jegliche Manipulation bzw. Überarbeitung der Videos (bspw. die Nutzung von einem Instagram Look), sowie der Verkauf ist nicht gestattet.

4.3. Eine kommerzielle/gewerbliche Nutzung der Videoahmen im Nachhinein – gleich welcher Form vorliegend – durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte kann nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Videografen erfolgen.

5. BUCHUNG & ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

5.1. Die Buchung ist beauftragt sobald dies auf Grundlage eines Vertrages oder eines Angebots eindeutig schriftlich kommuniziert wurde. Ab diesem Zeitpunkt wird eine Anzahlung von 50% des Gesamtbetrages fällig. Erst der Zahlungseingang der Anzahlung finalisiert die Beauftragung auf beiden Seiten. Der restliche Betrag ist bis 1 Monat vor der Hochzeit fällig.

5.2. Die Parteien sind sich darüber einig, dass ein Betrag von mindestens 50% des geschuldeten Honorars auf die Erbringung von stets erforderlichen vorbereitenden Maßnahmen anfallen und daher im Falle einer Stornierung oder Verschiebung nicht erstattungsfähig sind. Vorbereitende Maßnahmen sind beispielsweise: allgemeine Korrespondenz, persönliche Treffen, individuelle Beratung, Kommunikation mit anderen Dienstleistern, Technikplanung, Auftragsverwaltung, Angebots-, Vertrags- sowie Rechnungserstellung, Besichtigung der Veranstaltungsstätte, Logistikplanung, Planung eines Paarshootings, Entwicklung eines Fragekataloges, Erstellung eines Moodboards, Entwicklung eines Storytellings, Entwicklung eines Storyboards, Vorbereitung der Musikauswahl sowie die Terminreservierung und damit einhergehende Absage von anderen Hochzeitsanfragen des selbigen Termins.

5.3 . Sollte sich das Hochzeitsdatum ändern, ist der neue Wunschtermin mit dem Auftragnehmer abzugleichen und der Terminkalender des Auftragnehmers bei der Planung zwingend zu berücksichtigen. Sofern dies nicht berücksichtigt wird, steht es dem Auftragnehmer frei, die Anzahlung einzubehalten.

5.4. Trifft die Anzahlung nicht fristgerecht ein, ist der Auftragnehmer nicht zur Durchführung des Auftrages verpflichtet.

5.5. Über den jeweiligen Auftrag hinausgehende Arbeiten oder Erweiterungen werden nach geleisteten Stunden abgerechnet. Der Videgraf wird auf Anforderung eine Stundenabrechnung erstellen.

5.6. Eventuell anfallende Reisekosten (bspw. Kilometerpauschale, Arbeitszeit, Hotelkosten usw.) der Videografen werden pro Person gesondert berechnet und sind in den kalkulierbaren Stundenpreisen sowie ggf. auch im Angebot bzw. auf dem Infoblatt noch nicht enthalten.

6. HAFTUNGSAUSSCHLUSS

6.1. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit des Auftragnehmers ist die Haftung für Sach-und/oder Vermögensschäden ausgeschlossen.

6.2. Der Videograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte.

6.3. Für Schäden oder Verlust von digitalen Bilddaten haftet der Videograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit maximal mit dem Wert des jeweils gebuchten Hochzeitspaketes.

6.4. Gegen den Auftragnehmer gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches Verhalten des Auftragnehmers verursacht worden ist. Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Aufträgen geschieht mit sorgfältiger Planung. Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzlicher Krankheit (auch von Familienangehörigen des Auftragnehmers), Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. der Auftragnehmer zu dem vereinbarten Termin nicht erscheinen können, wird keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen.

6.5. Sollte es aufgrund höherer Gewalt zum Ausfall des Auftragnehmers kommen, bemüht sich dieser - sofern ihm das gesundheitlich möglich ist - um einen Ersatzdienstleister. Für eventuelle Mehrkosten, die durch die Buchung eines Ersatz-Videografen oder anderer Dritter entstehen, wird nicht gehaftet. Sollte ein zweiter Kameramann ausfallen, wird der zugehörige Teilbetrag mit einer zusätzlichen Leistung verrechnet. Obige Haftungsbeschränkungen gelten sowohl für Mitarbeiter, Subunternehmer, als auch Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers, die in Zusammenhang mit dem Auftrag tätig werden.

6.6. In sehr seltenen Fällen kann es passieren, dass der Auftragnehmer André Schlechte nicht persönlich beim Videodreh vor Ort sein kann. Gründe dafür können privater und beruflicher Natur sein und müssten vom Auftragnehmer nicht genauer erklärt werden. Aufgrund der langen Zeitspanne zwischen Buchung und Videodreh sind solche Entwicklungen nicht immer bei der Buchung absehbar. Sollte es zu solch einer Entwicklung kommen, wird André für den Drehtag von einem Filmemacher aus seinem Team mit vergleichbaren Fähigkeiten vertreten.

6.7. Die Versendung der Arbeiten online oder durch physischen Transport erfolgt auf Gefahr und gegebenenfalls auch Rechnung des Auftraggebers. Eine Haftung des Auftragnehmers für Fehler an Datenträgern oder Dateien, die bei der Übertragung auf Geräte des Auftraggebers entstehen, ist ausgeschlossen.

7. RÜCKTRITT

Der Auftragnehmer behält sich vor, das Angebot vor der finalen Beauftragung durch Anzahlung ohne Angabe von Gründen zurück zu ziehen.

Der Auftraggeber hat das Recht, bis zu sieben Tagen vor dem im Vertrag angegebenen Hochzeitstermin nach Maßgabe der folgenden Bestimmung von diesem Vertrag zurückzutreten. Maßgeblicher Zeitpunkt für die wirksame Erklärung des Rücktritts ist der Eingang einer schriftlichen Erklärung per Post an den Auftragnehmer.

Eingang der Rücktrittserklärung
- bis zu 3 Monate vor Buchungstermin: 50 % des bestätigten Gesamtpreises wird fällig
- bis zu 1 Monat vor Buchungstermin: 75% des bestätigten Gesamtpreises wird fällig
- ab 7 Tage vor Buchungstermin: 100% des bestätigten Gesamtpreises wird fällig

8. EXKLUSIVITÄT UND BEFUGNISSE

Der Auftragnehmer muss der einzige Videodienstleister vor Ort sein. Er wird nicht für überbelichtete Aufnahmen verantwortlich gemacht, die durch fremde Blitzsysteme/Lichtanlagen anderer Fotografen/ Videoteams verursacht wurden, ebenso wenig für Bilder die aufgrund von Eingreifen fremder Fotografen/ Videografen nicht zustande kamen bzw. das Bild gestört haben.

9. ABGABE & ABNAHME

9.1. Für die Postproduktion ist ein Zeitraum von minimal 2-3 Monaten einzuplanen. Da sich in der Hochsaison in kürzester Zeit unzählige Hochzeitsreportagen in der Nachbearbeitung ansammeln können, in Sonderfällen auch krankheitsbedingte Verzögerungen, Weiterbildungsmaßnahmen bzw. Erholungsphasen und Urlaube nicht auszuschließen sind, kann es in seltenen Fällen auch zu längeren Bearbeitungszeiten von bis zu 6 Monaten kommen. In aller Regel sind die Filme aber innerhalb von ca. 3 Monaten final und bereit zur Abgabe. Treten Verzögerungen aufgrund von Umständen im Verantwortungsbereich des Auftraggebers auf – wie nachträgliche Änderungswünsche, ungenaue Kommunikation oder die verspätete Erbringung von Mitwirkungsleistungen – kann dies zu weiteren Verzögerungen des Produktionszeitraumes führen.

9.2. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass das Werk stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des Auftragnehmers unterliegt. Reklamationen und/ oder Mängelrügen hinsichtlich des vom Auftragnehmer ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, sowie Farblook, Aufnahmeperspektive und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Videografie sind ausgeschlossen. Bei der Bearbeitung wird versucht so gut wie möglich auf die Kundenwünsche einzugehen, diese entsprechend schriftlich und frühzeitig zu kommunizieren liegt in der Pflicht des Auftraggebers.

9.3. Werden vom Brautpaar Veränderungen oder Nachbesserungen am Werk gewünscht, werden diese mit einem Stundenlohn von 125 € / Stunde (netto) berechnet. Grobe technische Fehler werden von dem Auftragnehmer innerhalb von 14 Tagen nach Abgabe kostenfrei nachgebessert.

9.4. Soweit nichts anderes vereinbart ist, verpflichtet sich der Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung zu erklären, ob er das Werk in der vorliegenden Fassung abnimmt, oder Änderungen beantragt. Lässt der Auftraggeber diese Frist verstreichen, gilt das Werk als abgenommen und der Rechnungsbetrag wird ohne Abzüge fällig. Spätere Beanstandungen sind ausgeschlossen.

9.5. Abgabe des Videos bzw. der Videos erfolgt digital per Videogallerie in einer Auflösung von mindestens 1920 x 1080p, mp4.

10. AKZEPTIEREN DER AGB

Bei Buchung eines Hochzeitsvideos stimmt der Auftraggeber den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers zu.

11. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

11.1.  Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, dann ändert dies nichts an der Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck, den die unwirksame Bestimmung verfolgt, möglichst nahe kommt.

11.2.  Mündliche oder telefonische Absprachen sind in schriftlicher Form nachzureichen. Durch Nichtbeachtung hervorgerufene Folgen gehen im Zweifel zu Lasten des Auftraggebers.

11.3. Die letzte Aktualisierung dieser AGB stammt vom 18.01.24